Rechtsvorschlag erheben darf jede Person, die von der Betreibung unmittelbar betroffen ist:
- Betriebener
- Mitschuldner
- Mitbetriebener
- Ehegatte in Gütergemeinschaft
- Angestellte
- Vertreter mit Vollmacht
- Gesetzlicher Vertreter
- Jeder Erbe einer betriebenen Erbschaft