Eine Betreibungsbeschwerde ist nur dann möglich und sinnvoll, wenn der Betreibungsbeamte Verfahrensfehler oder formelle Fehler gemacht hat. In Frage kommt z.B. die örtliche Unzuständigkeit des Betreibungsbeamten.
Informationen zum Rechtsvorschlag des Schuldners zur Bestreitung einer Forderung