LAWINFO

Rechtsvorschlag

QR Code

Wirkungen des RV

Rechtsgebiet:
Rechtsvorschlag
Stichworte:
Rechtsvorschlag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Betreibungsrechtliche Wirkungen

Mit dem Rechtsvorschlag wird die Betreibung vorläufig gestoppt. Der Gläubiger kann die Betreibung vorläufig nicht fortsetzen. Um die Betreibung fortsetzen zu können, muss der Gläubiger weitere Schritte unternehmen (Rechtsöffnung oder Forderungsklage).

Bestreitungswirkung

Wird Rechtsvorschlag erhoben, gilt die Forderung als bestritten. Der Grund für die Bestreitung der Forderung kann darin bestehen, dass

  • der Bestand der Forderung an sich bestritten wird;
  • die Höhe der Forderung bestritten wird;
  • die Vollstreckbarkeit der Forderung bestritten wird.

In der Betreibung auf Pfandverwertung gilt mit dem Rechtsvorschlag ohne anderslautende Erklärung des Betriebenen nicht nur die Forderung sondern auch das Pfandrecht als bestritten.

Materiell-rechtliche Wirkung

Der Rechtsvorschlag hat keine über die Betreibung hinausgehende Wirkung. Er entfaltet deshalb keine materiellrechtliche Wirkung. Soweit und sofern die Forderung Bestand hat, wird sie durch den Rechtsvorschlag nicht tangiert und ein allfälliger Verzugszins läuft weiter.

Keine Verjährungsunterbrechung

Die Betreibung selbst wirkt verjährungsunterbrechend. Der Rechtsvorschlag hemmt oder hindert diese Unterbrechungswirkung nicht.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.