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Wer darf RV erheben?

Rechtsvorschlag erheben darf jede Person, die von der Betreibung unmittelbar betroffen ist:

  • Betriebener
  • Mitschuldner
  • Mitbetriebener
  • Ehegatte in Gütergemeinschaft
  • Angestellte
  • Vertreter mit Vollmacht
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Jeder Erbe einer betriebenen Erbschaft

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