Gesetzliche Grundlagen
- Rechtsvorschlag des Schuldners: SchKG 74 ff.
- Rechtsvorschlag des Ehegatten bei Gütergemeinschaft: SchKG 68a
- Rechtsvorschlag in der Wechselbetreibung: SchKG 179
- Nachträglicher Rechtsvorschlag bei Gläubigerwechsel: SchKG 77
- Wiederherstellung der Frist für den Rechtsvorschlag: SchKG 74 i.V.m. 33







