Einleitung zum Rechtsvorschlag
Mit dem Rechtsvorschlag des Schuldners wird eine Betreibung einstweilen zum Stillstand gebracht. Um die Betreibung nach dem Rechtsvorschlag fortsetzen zu können, muss der Gläubiger aktiv werden.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Rechtsvorschlag sowie
» Links zum Thema Schuldbetreibung und Konkurs
» Links zum Prozessrecht in der Schweiz
Weitere Informationen finden Sie auch unter » rechtsoeffnung.ch
News zu Schuldbetreibung und Konkurs
News und aktuelle Informationen finden Sie auf unserem News-Blog unter SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht: law-news.ch » SchKG







